Durch die festgefahrenen Strukturen im Bereich der Sachleistung ist ein echtes Wahlrecht für den Menschen mit Behinderung kaum möglich. Dem Recht auf Selbstbestimmung sind hier enge Grenzen gesetzt. Richtige Teilhabe wird so erschwert.
Der Tag ist durch die Arbeit, sei es in einer Werkstatt für Menschen mit Beeinträchtigung oder einer Tagesförderstätte, weitestgehend strukturiert. Dennoch benötigen viele beeinträchtigte Menschen auch nach ihrer Arbeit Unterstützung. Sie wünschen sich z.B. Unterstützung bei ihrer Freizeit- und Wochenendgestaltung.
Manche Menschen möchten aus verschiedenen Gründen keine tägliche, mehrstündige Betreuung in einer festen Einrichtung in Anspruch nehmen, sondern wünschen sich nur punktuelle und individuell passende Assistenz.
Beeinträchtigte Menschen die in einem eigenen Haushalt leben, möchten z.B. Begleitung bei Einkäufen oder benötigen eine helfende Hand bei verschiedenen Haushaltstätigkeiten (Putzen, Waschen, Bügeln etc.). Auch Arztbesuche oder Behördengänge fallen mit einer fachlichen Begleitung meist direkt leichter.
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Geldleistungen für mehr Selbstbestimmung
Mit dem Persönlichen Budget können Menschen mit Behinderungen selbst entscheiden, welche Hilfen sie wann, wie und durch wen in Anspruch nehmen. Dem Leistungsberechtigten soll so in eigener Verantwortung ein möglichst selbst bestimmtes Leben ermöglicht werden.
Das bisherige Leistungsdreieck aus Leistungsträger, -empfänger und -erbringer wird durch das Persönliche Budget aufgelöst; Sachleistungen werden durch Geldleistungen oder Gutscheine ersetzt. Hieraus bezahlen die Leistungsempfänger die Aufwendungen, die zur Deckung ihres persönlichen Hilfebedarfs erforderlich bzw. erwünscht sind. Diese Wahlfreiheit fördert die Selbstbestimmung des behinderten Menschen.
Rechtsanspruch seit Januar 2008
Für ein Persönliches Budget müssen Menschen mit Behinderungen einen entsprechenden Antrag beim Leistungsträger stellen. Für die Gewährung des Budgets kommen u.a. die Träger der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen oder auch die Bundesagentur für Arbeit in Betracht (
§6 SGB IX).
Seit dem 1. Januar 2008 besteht auf Leistungen des Persönlichen Budgets ein Rechtsanspruch. Das bedeutet, dass dem Wunsch- und Wahlrecht des potentiellen Budgetnehmers in vollem Umfang entsprochen wird und bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich alle Anträge auf Bewilligung eines Persönlichen Budgets zu genehmigen sind.
WICHTIG:
Auch Menschen, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, einen Antrag zu stellen oder das Geld zu verwalten, steht ein Persönliches Budget zu. In diesem Fall werden die Personen durch ihre Eltern oder Betreuer bei den Formalitäten unterstützt. Auch wir stehen Ihnen hierbei gerne zur Seite.
Eine Vielzahl an Möglichkeiten
Grundsätzlich ist jede "Leistung zur Teilhabe" auch budgetfähig. Dadurch ergeben sich extrem viele Möglichkeiten, das Persönliche Budget anzuwenden:
- Hilfe im Haushalt (einkaufen, kochen, waschen, bügeln, putzen, etc.)
- Hilfe zum Erwerb praktischer Kenntnisse (Einüben der hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, Umgang mit technischen Geräten, etc.)
- Hilfen zum Wohnen (Beschaffung und Umbau einer behindertengerechten Wohnung, Auszug aus dem Wohnheim in eine andere Wohnform, usw.)
- Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben (Begleitung bei Freizeitaktivitäten, Kinobesuch, Stadionbesuch, Musical, Konzerte, etc.)
Persönliches Budget kann nur zur Verbesserung der Lebensqualität beitragen, wenn die Hilfe und Unterstützung losgelöst von festen (Arbeits-)Zeiten erfolgt. Bei uns gibt es keine festen Bürozeiten. Wir sind für Sie da, wenn ihr Lieblingssänger ein Konzert gibt oder ihr Fußballverein ein wichtiges Spiel hat, etc.
Sollten Sie Fragen zum persönlichen Budget haben oder unsere Dienste als Budget Assistenz in Anspruch nehmen wollen, sprechen Sie uns bitte an! Egal in welchem Bereich Sie Unterstützung benötigen, wir sind für Sie da - jederzeit!